Beratung Existenzgründung Teil 4
Welche Rechtsform hat Ihr Business?
AG, GmbH, GbR oder sogar GmbH & Co. KG. Alle diese Abkürzungen finden Sie auf Geschäftsbriefen, in Artikeln oder auf jeglichen anderen Kommunikationsmitteln von Unternehmen. Doch was genau verbirgt sich dahinter und ist das für Sie als Gründer*in von Bedeutung? Dieser Frage wollen wir heute für Sie in unserem Serienformat „Beratung Existenzgründung“ unter dem Stichwort „Rechtsform“ nachgehen. Denn um die Antwort auf die vorherige Frage direkt vorwegzunehmen: Ja, für Existenzgründer*innen ist die Rechtsform von Bedeutung, denn vor jedem Start in die Selbstständigkeit müssen Sie sich entscheiden, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Und die Abkürzungen AG oder GmbH & Co. KG stehen für Rechtsformen.
Lassen Sie uns also mal schauen, was Rechtsform eigentlich heißt, wie Sie die richtige Rechtsform für Ihr Gründungsvorhaben finden und welche Konsequenzen und Pflichten mit der Wahl einer bestimmten Rechtsform verbunden sind.
Definition Rechtsform und Verbreitung der Rechtsform bei der Gründung
Eine einzige Definition gibt es für die Rechtsform nicht. Grundsätzlich gibt die Rechtsform den rechtlichen Rahmen vor, in dem ein Unternehmen wirksam wird. Sie definiert neben juristischen auch steuerliche, finanzielle und persönliche Vorgaben.
Laut den Zahlen des Instituts für Mittelstandsforschung machten bei allen Gründungen im Jahr 2020 Einzelunternehmen mit nahezu drei Viertel den größten Anteil aus.1 Mit großem Abstand folgten dann GmbHs, GbRs, Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) und GmbH & Co. KGs gegründet. Den Rest teilten sich die anderen Rechtsformen und werden aus diesem Grund für die weitere Darstellung der interessanten Rechtsformen für Existenzgründung nicht vorgestellt. Gerne können Sie sich bei Interesse im Internet oder auf dem Existenzgründerportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz2 informieren.
Die richtige Rechtsform für mein Unternehmen finden
Die Wahl der Rechtsform richtet sich nach den Prioritäten der Gründenden bzw. bei Gemeinschaftsgründungen mit mehreren Parteien nach den Prioritäten der beteiligten Gründer*innen. Es gilt abzuwägen, welche Bestandteile von Bedeutung sind und welche Rechtsform für die Gründerkonstellation überhaupt möglich ist. Personen, die allein gründen, können zum Beispiel eine Einzelunternehmung gründen, aber keine GbR oder OHG, weil diese zwei Personen oder Parteien gründen müssten. Die Gründung einer PartG setzt eine Freiberuflichkeit voraus.
Ein erstes Auswahlkriterium bei der Auswahl der Rechtsform ist die Frage nach der Haftung.
Kapitalgesellschaft vs. Personengesellschaft
Und damit sind wir bereits bei der Fragestellung nach der Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Denn wenn Sie bereit sind, für Ihr Unternehmen mit dem gesamten Privatvermögen zu haften, dann können Sie ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft gründen. Wenn Sie lieber möchten, dass es eine Haftungsbeschränkung auf das Kapital gibt, was in die Gesellschaft eingebacht wurde, dann ist nur die Gründung einer Kapitalgesellschaft möglich.
Einzelunternehmen
Bei Unternehmensgründer*innen, die allein gründen und keine Haftungsbeschränkung haben, empfiehlt sich die Gründung eines Einzelunternehmens. Diese Gründung ist einfach und unbürokratisch und daher wie bereits erwähnt eine der beliebteste und am häufigsten gewählten Rechtsformen. Es sind nur wenig Formalitäten notwendig, es gibt keine Mindestkapitaleinlage und als alleinige*r Inhaber*in haben Sie die uneingeschränkte Entscheidungsgewalt. Was das Thema Buchführung angeht, macht es einen Unterschied, ob Sie sich im Handelsregister als eingetragene Kaufleute eintragen lassen oder ein einfach überschaubares Einzelunternehmen (sog. Kleingewerbetreibende) haben. Als Kaufleute, wie z.B. Einzelkaufmann oder-frau sind Sie immer buchhaltungspflichtig, wenn sie nur wenig komplexe Geschäftsbeziehungen haben, dann können Sie auf eine Eintragung im Handelsregister verzichten bis Sie eine bestimmte Größenschwellen überschreiten. Bis dahin reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus. Das gleiche gilt auch für Freiberufler*innen, wenn Sie keine Kapitalgesellschaft gegründet haben.
Personengesellschaft – GbR
Das Gegenstück zur Gründung einer Einzelunternehmung ist bei der Gründung von zwei Existenzgründer*innen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Auch hier ist der formale Aufwand gering, es wird kein Eintrag ins Handelsregister, Notar, Mindestkapital oder aufwändiges Vertragswerk verlangt. Die GbR ist eine Personengesellschaft und damit haften die Gesellschafter*innen uneingeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Um Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen, empfehlen wir vor der Gründung den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages. Auch wenn dieser nicht verpflichtend ist für eine GbR, können Sie hier die Grundlagen der Zusammenarbeit vertraglich festhalten.
Personengesellschaft – PartG
Bei der Zusammenarbeit von zwei oder mehr Freiberufler*innen, eignet sich die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) als Rechtsform. Diese wird in das Partnerschaftsregister eingetragen. Darüber hinaus sind ebenso wie bei der GbR nur wenig Formalitäten notwendig. Bei einer PartG ist es möglich, die Haftung auf nur einen Partner der PartG zu beschränken.
Neben der GbR und der PartG, sind die OHG, die KG und die GmbH & Co KG weitere Formen der Personengesellschaft. Da diese Rechtsformen bei Unternehmensgründungen nur sehr gewählt werden, gibt es an dieser Stelle keine vertiefende Darstellung. Mehr dazu finden Sie auf dem oben genannten Existenzgründungsportal vom BMWK.
Kapitalgesellschaft – GmbH
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist unumgänglich, wenn für die Gründer*innen eine Haftungsbeschränkung wichtig ist. Die am häufigsten gewählte Rechtsform von Einzelpersonen oder mehreren Gesellschaftern ist dann die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Voraussetzung ist die Mindestkapitaleinlage von €25.000. Für die Gründung brauchen Sie einen Notar und einen Gesellschaftervertrag, was einen höheren Aufwand bei den Gründungs- und Geschäftsführungsformalitäten bedeutet. Die GmbH als Kapitalgesellschaft ist buchhaltungspflichtig und wird ins Handelsregister eingetragen.
Kapitalgesellschaft – UG
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Als „kleine“ Alternative zur GmbH ist sie bei potenziellen Existenzgründer*innen beliebt, denn bei der Gründung der UG ist nur eine Stammeinlage von einem Euro zu leisten. In den kommenden Jahren muss das Eigenkapital über Rücklagen stetig erhöht werden. Wenn die Kapitaleinlage bei 25.000 EUR liegt, besteht die Möglichkeit zur Umfirmierung in eine GmbH. Wenn Sie sich als Unternehmer*innen eine haftungsbeschränkte Rechtsform wünschen, aber zum Start noch kein Eigenkapital von 25.000€ haben, dann ist die UG eine spannende Alternative.
Neben der GmbH und UG gibt es noch Aktiengesellschaft (AG), sowie die Europäische Aktiengesellschaft (SE) als Kapitalgesellschaften. Wie schon bei den Personalgesellschaften liegt der Fokus in diesem Beitrag auf den Kapitalgesellschaften mit der größten Relevant für (potenzielle) Gründer*innen. Mehr zu diesen Kapitalgesellschaften finden Sie auch beim BMWK im Existenzgründerportal.
Rechtsformwahl – weitere Kriterien
Die wichtigsten Kriterien bei der Rechtsformwahl sind die Haftungsfragen und die Aufwände bei den Gründungsformalitäten. Darüber hinaus können auch die Optionen für die Kapitalbeschaffung, die Zusammensetzung der Verantwortlichkeiten im Unternehmen, Fragen zur Besteuerung, Kosten für die Gründung oder die Prüf- und Publizitätspflicht bedeutend für die Auswahl sein. Ein nicht zu vernachlässigenden Punkt bei der Auswahl der Rechtsform ist auch die Signalwirkung auf potenzielle Kund*innen, Lieferant*innen, Kreditgebende oder Kooperationspartner*innen. Denn während die Rechtsformwahl einer Kapitalgesellschaft Seriosität und Größe ausstrahlen kann, besteht auch die Gefahr, dass Geldgeber abgeschreckt werden, wenn die Gesellschafter*innen nur mit dem Firmen-, nicht aber mit dem Privatvermögen haften wollen.
Ein Wechsel der Rechtsform ist immer möglich
Die bei der Gründung gewählte Rechtsform ist nicht in Stein gemeißelt. Die aktuellen Zeiten führen es uns täglich vor Augen, dass die Welt und vor allem die Unternehmenswelt stetig im Wandel ist. Wenn sich Ihr Unternehmen also zukünftig in eine Richtung bewegt, bei der die Rechtsformwahl aus der Gründungszeit nicht mehr passt, dann ist ein Rechtsformwechsel auch bei etablierten Unternehmen möglich. Wenn Gesellschafter*innen eintreten oder ausscheiden, neue Geschäftsfelder erschlossen werden oder neuer Kapitalbedarf entsteht, dann besprechen Sie die möglichen Änderungen der Rechtsform mit den Gesellschafter*innen oder Ihrem Notar.
Hilfe bei der Rechtsformwahl durch eine Existenzgründungsberatung
Neben den wichtigen Entscheidungen zu Versicherungen oder anderen Gründungsformalitäten, ist es vor allem die Rechtsformwahl, die es bei einer Gründung zu bedenken gilt. Hier sollten Sie alle Vor- und Nachteile gründlich abwägen und sorgfältig prüfen. Wir haben versucht Ihnen mit diesem Artikel einen ersten Einstieg in das Thema zu ermöglichen. Eine umfassende Gründungsberatung kann dieser jedoch nicht ersetzen. Ein hilfreiche Möglichkeit ist es, wenn Sie sich mit Gründungsexpert*innen austauschen. Wir bieten Ihnen eine individuelle Existenzgründungsberatung und unsere Gründungsberater:innen freuen sich, Ihnen Ihre Fragen zur Rechtsformwahl und weitere offene Fragen zur Gründung beantworten zu dürfen. Gerne begleiten wir Sie auch über den gesamten Gründungsprozess und sprechen Ihnen Mut zu, wenn mal wieder eine Hürde unüberwindbar scheint. Sprechen Sie uns dazu gern an und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch unter (04141) 776155!
1 Institut für Mittelstandsforschung Bonn
2 https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Rechtsformen/Auf-einen-Blick/inhalt.html
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