FAQ – angelehnt an Willkomm
Wir haben an dieser Stelle einige Fragen zusammengestellt, die uns in der täglichen Arbeit immer wieder begegnen. Für individuelle Nachfragen sprechen Sie uns gerne an.
Wie sind die Teilnahmevoraussetzungen, wenn das Coaching durch die Agentur für Arbeit gefördert wird?
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche Sprache sprechen (Sprachniveau B1 oder höher). Darüber hinaus dürfen keine persönlichen oder fachlichen Gründe gegen eine Teilnahme sprechen. Letzteres klären wir mit Ihnen in ein einem unverbindlichen Erstgespräch.
Welche Voraussetzungen muss ein Existenzgründer mitbringen, um erfolgreich zu werden?
Ist die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit nur eine schlechte Notlösung?
Wie viel kostet eine Beratung?
Über verschiedene Programme der Agentur für Arbeit, der Jobcenter, der NBank oder der KfW-Mittelstandsbank sind Förderungen bis zu 100% möglich.
Wie unterstützt die Agentur für Arbeit meine Existenzgründung?
Welche Förderung beinhaltet der Gründungszuschuss?
Als Voraussetzung für die Gewährung müssen Sie ein tragfähiges Gründungskonzept mit Zahlenplänen erstellen und eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorlegen. Weiterhin werden die persönlichen Voraussetzungen des Gründers überprüft. Sie müssen zwingend einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens als 150 Tagen verfügen.
Man erhält als Gründungszuschuss sechs Monate lang einen Betrag in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro. Auf Antrag kann der Betrag von 300 € weitere neun Monate gezahlt werden. Die soziale Absicherung, wie z.B. die Krankenversicherung ist selbst zu tragen.
Kann die Beratungsgesellschaft Westphal die Tragfähigkeit bescheinigen?
Welche Voraussetzungen bestehen für die finanzielle Förderung der Agentur für Arbeit?
Hinzugekommen ist die Überprüfung der persönlichen Voraussetzungen des Gründers. Bei Zweifeln kann von Ihrem Arbeitsberater die Teilnahme an einem Seminar verlangt werden.
Besteht ein Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein? Wann habe ich Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Ein Rechtsanspruch auf einen AVGS besteht, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Das heißt, sie sind bei der Agentur für Arbeit entweder arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet. Hierbei ist es nicht erforderlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I geltend gemacht zu haben.
Bei Leistungsempfängern aus dem Bürgergeld-Bereich kann ein AVGS ausgestellt werden, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Gibt es auch Hilfen nach der Gründung?
Durch Mittel der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) kann die Beratung nach der Gründung gefördert werden.
Gibt es auch Förderungen für ALG II-Bezieher?
Die Leistungen für Gründer sind immer noch recht individuell und nicht so standardisiert wie der Gründungszuschuss. Sie werden in den einzelnen Jobcentern unterschiedlich gehandhabt. Kommen Sie gerne zu einem kostenfreien Erstgespräch und wir besprechen mit Ihnen, welche Optionen Sie haben.
In vielen Landkreisen kann die Gründung von ALG II-Beziehern zusätzlich mit Einstiegsgeld gefördert werden. Man erhält in diesem Fall in der Anfangszeit zusätzlich zu den bisher bezogenen Leistungen einen Zuschuss (meistens der halbe Regelsatz). Es handelt sich beim Einstiegsgeld um eine Kann-Leistung, es besteht kein Rechtsanspruch.
Weiterhin können (eher im Ausnahmefall) Zuschüsse und Darlehen zu Investitionskosten gewährt werden.
Geben die Banken wirklich keine Kredite für Existenzgründer?
Auch die in vielen Ratgebern genannten öffentlichen Kredite wie z.B. das Startgeld der KfW-Mittelstandsbank müssen über Ihre Hausbank beantragt werden.
Für jedes Bundesland gibt es landesspezifische Programme für Gründer.