Was ist eigentlich ein anerkannter AZAV-zertifizierter Bildungsträger?

Wenn Sie Kundin oder Kunde bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter sind, dann kam sicherlich schonmal das Gespräch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – kurz AVGS. Dieser berechtigt Sie, ein 100% gefördertes Coaching oder eine Beratungsleistung bei einem AZAV-zertifizierten Träger in Anspruch zu nehmen.

Diese sogenannte AZAV-Zertifizierung ist eine Grundvoraussetzung für die Beratungsgesellschaft Willkomm oder andere Unternehmen, die Menschen bei der Wiedereingliederung aus einem Leistungsbezug der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter unterstützen. Darüber hinaus ist sie ein essenzieller Bestandteil für die internen Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungsprozesse. Als Bildungsträger durchläuft die Beratungsgesellschaft in regelmäßigen Abständen ein Überwachungsaudit durch eine unabhängige Stelle wie z.B. die TQCert GmbH. Damit stellen wir zum einen sicher, dass die Qualität unserer Maßnahmen in der beruflichen Neuorientierung und der Gründungsberatung gewährleistet und zum anderen die fachliche und persönliche Eignung unserer Job- und Gründungscoaches vorhanden ist. Zusammenfassend signalisieren wir allen internen und externen Stakeholdern damit, dass wir ein zuverlässiger und leistungsfähiger Bildungsträger sind.

Was wird unter AZAV-Zertifizierung verstanden, wer braucht diese und wie wird diese Zertifizierung vergeben? Alles das haben wir hier kurz für Sie zusammengefasst.

Was heißt AZAV zertifiziert oder was ist die AZAV-Zertifizierung?

Im Sozialgesetzbuch (SGB III) wurde durch den Gesetzgeber geregelt, dass Unternehmern, die als Bildungsträger Bildungsmaßnahmen zur beruflichen Eingliederung oder Aktivierung anbieten wollen, durch eine fachkundige Stelle zertifiziert sein müssen. Der entscheidende Grund dafür ist die Sicherung eines Qualitätsstandards für die Angebote zur Wiedereingliederung nach der Arbeitssuche, wie das Jobcoaching zur beruflichen Neuorientierung oder die Existenzgründungsberatung. Dem Gesetzgeber geht es darum, die Chancen für die erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. In der sogenannten “Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)” wird für Bildungsträger geregelt, welche Voraussetzungen und Qualitätsstandards erfüllt sein müssen.

Wer braucht eine AZAV-Zertifizierung?

Es ist möglich sich als Träger selbst oder nur einzelne Bildungsangebote zertifizieren zu lassen. Wenn Sie dann als Klientin oder Klient der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein oder einen AVGS bekommen, können Sie diesen nur bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger einlösen. Für Arbeitssuchende sind die Leistungen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt komplett kostenfrei. Die Beratungsgesellschaft Willkomm als anerkannter Bildungsträger bietet in Büros in ganz Deutschland AVGS Coaching für die AZAV-zertifizierte Maßnahmen zur Gründungsberatung und der beruflichen Neuorientierung an.

Wie lange dauert eine AZAV-Zertifizierung und wie läuft das ab?

Die verpflichtende Trägerzulassung erfolgt für alle Bildungsträger durch eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle zugelassene fachkundige Stelle und dauert in der Regel mindestens acht Wochen. Um die AZAV-Zertifizierung zu bekommen, bedarf es dem Nachweis verschiedener Voraussetzungen: fachliche Kompetenz und pädagogische Qualifikation der Coaches und Mitarbeitenden, eine effiziente Organisationsstruktur und geeignete Räumlichkeiten. Auch die Kundenzufriedenheit und die Maßnahmen zur Qualitätssicherung werden berücksichtigt. Nach einer Dokumentenprüfung und einem Vor-Ort-Audit wird dem Bildungsträger für einen Zeitraum von fünf Jahren eine Zulassung erteilt. In diesen fünf Jahren gibt es jedes Jahr ein Überwachungsaudit und nach dem Ablauf ein Re-Zertifizierungsverfahren.

Zugelassene Träger können dann entscheiden, welche Maßnahmen sie zertifizieren lassen möchten. Nur diese können dann mit einem AVGS oder einem Bildungsgutschein gefördert werden. Für die Prüfung ist es dazu notwendig, ein Maßnahmenkonzept zu entwickeln, eine Maßnahmenkalkulation vorzunehmen und die eingesetzten Dokumente zweckmäßig und vor allem angemessen für die Teilnehmenden zu gestalten. Anders als die Trägerzertifizierung ist die Zertifizierung der Maßnahmen nur für einen Zeitraum von drei Jahre möglich.

Der Aufwand für eine AZAV-Zertifizierung ist groß und lohnt sich für allein agierende Coaches nur bedingt. Informieren Sie sich gerne über unser Angebot oder sprechen Sie uns an unter der (04141) 776155. Unsere Kollegin Christine Geierbach und unser gesamtes Team sind gerne für Sie da. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen und Fragen.

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